Letztes Update: 2012-01-30
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Anmeldung
Die Anmeldung zu einer Veranstaltung der Hessischen Akademie
für Bürowirtschaft e. V. Frankfurt am Main (HAB) soll
auf einem besonderen Formular vorgenommen werden. Mit der Anmeldung
erkennt der/die Teilnehmer/-in die AGB an. Die Anmeldung muss innerhalb
der in den Veranstaltungsunterlagen genannten Frist, ansonsten 14 Tage
vor Beginn der Veranstaltung bei der HAB eingegangen sein. Anmeldungen
werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bei der HAB
berücksichtigt. Mit der schriftlichen Bestätigung der
Anmeldung durch die HAB kommt der Vertrag zustande.
2. Zahlungsbedingungen
Der/die Teilnehmer/-in hat die Gebühr für die
Veranstaltung, unabhängig von den Leistungen Dritter,
spätestens bis zu dem in der Rechnung genannten Termin zu
zahlen. Lernmittel, Test- und Prüfungsgebühren werden
in der Regel gesondert berechnet. Bei Lehrgängen mit mehr als
300 Unterrichtsstunden oder einer Dauer von länger als einem
halben Jahr ist Ratenzahlung möglich, wenn dies der/die
Teilnehmer/-in vor Lehrgangsbeginn schriftlich beantragt und die HAB dem Antrag zustimmt.
Bei Ratenzahlung ist ein Zuschlag vom jeweils fälligen Betrag
zu zahlen (zz. 0,3 % pro Monat). Die HAB behält sich vor,
Teilnehmer/-innen, die mit der Zahlung in Verzug geraten, vom
Lehrgangsbesuch auszuschließen. Außerdem ist bei
Zahlungsverzug der Rechnungsbetrag in einer Summe fällig.
3. Rücktritt und Kündigung
Bis 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung kann der/die Teilnehmer/-in
vom Vertrag zurücktreten. Die
Rücktrittserklärung bedarf der Schriftform.
Maßgebend ist der Eingang der
Rücktrittserklärung bei der HAB. Bereits geleistete
Zahlungen werden erstattet. Bei Lehrgängen ist jedoch eine
Kostenpauschale fällig.
Nach Ablauf der Rücktrittsfrist
wird eine zu entrichtende Stornogebühr von 50 Prozent der
Teilnahmegebühr in Rechnung gestellt. Diese Gebühr
entfällt, wenn ein/eine Ersatzteilnehmer/-in gestellt wird. In
diesem Falle ist nur die Kostenpauschale zu zahlen.
Liegt bei Beginn eines Lehrgangs keine schriftliche Abmeldung vor, ist
in jedem Fall die volle Lehrgangsgebühr zu zahlen. Ein/Eine
Ersatzteilnehmer/-in kann nur bis einen Werktag vor dem Lehrgangsbeginn
gestellt werden.
Teilnehmer/-innen, die am Tage der Veranstaltung absagen oder nicht
erscheinen oder die zu den Veranstaltungen nicht oder zeitweise nicht
erscheinen, sind zur Zahlung der vollen Lehrgangsgebühr
verpflichtet.
Durch Bezahlung der Kostenpauschale, der Stornogebühr oder der
vollen Gebühr im Falle einer verspäteten
Rücktrittserklärung erwirbt der/die Teilnehmer/-in
keinerlei Ansprüche.
4. Absage von Lehrveranstaltungen
Die HAB hat bei zu geringer Beteiligung das Recht Seminare und
Lehrgänge zeitlich und örtlich zu verlegen bzw.
abzusagen. Bei der Notwendigkeit einer Absage werden die
Teilnehmer/-innen von der HAB informiert. Bereits gezahlte Entgelte
werden erstattet. Weitergehende Ansprüche hat der/die
Teilnehmer/-in nicht.
5. Wechsel der Dozenten
Ein Wechsel der Dozenten oder Verschiebungen im Ablaufplan berechtigen
den/die Teilnehmer/-in weder zum Rücktritt vom Vertrag noch
zur Minderung der Lehrgangsgebühr.
6. Haftung
Die Haftung der HAB für Schäden ist ausgeschlossen,
es sei denn, dass der Schaden auf einem vorsätzlichen oder
grob fahrlässigen Verhalten der HAB oder deren
Erfüllungsgehilfen beruht. Die HAB haftet im Zusammenhang mit
Veranstaltungen, für die ein Vertrag besteht, auch nicht
für Folgen bei Unfällen und aus
Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl mitgebrachter
Gegenstände und Kraftfahrzeuge.
7. Weitere Bestimmungen
Sofern eine der Bestimmungen dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB) der HAB nichtig sein oder werden
sollte, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt.
8. Nebenabreden
Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Diese
Bestimmung kann nur schriftlich außer Kraft gesetzt werden.
9. Rechtswirksamkeit
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages rechtunwirksam
sein oder werden, verpflichten sich die Vertragsparteien die
rechtunwirksame Bestimmung durch eine im wirtschaftlichen Erfolg
möglichst gleichwertige und rechtswirksame Bestimmung zu ersetzen.
Die Wirksamkeit des Vertrages soll im übrigen nicht berührt
werden. Entsprechendes gilt für etwaige Zusagen dieses Vertrages.
10. Erfüllungsort
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile Frankfurt
am Main. Erfüllungsort für die Durchführung der
Lehrgangsveranstaltungen ist der jeweilige Veranstaltungsort.
Stand: 2008-05-21